Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Vorträge, Workshops und Weiterbildungen von Digitaler Kinderschutz

Stand: 7. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Nikolaj Podlesny, handelnd unter „Digitaler Kinderschutz“.

Geschäftsanschrift: Erbacher Straße 10, 64720 Michelstadt
E-Mail: nikolaj@digitaler-kinderschutz.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Vorträge, Workshops, Weiterbildungen und die dabei vereinbarten Begleitleistungen und Materialien.

Das buchbare Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern zu privaten Zwecken werden derzeit nicht angeboten.

Bei Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Organisationen ist der im Angebot bezeichnete Rechtsträger Vertragspartner. Die Teilnahme einzelner Personen begründet für diese keine eigene Zahlungspflicht.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Darstellung auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich und lösen keine Zahlungspflicht aus.

Nach Abstimmung erhält der Auftraggeber ein Angebot. Dieses bezeichnet insbesondere Vertragspartner, Leistungsumfang, Zielgruppe, Veranstaltungsform, Termine, Teilnehmerzahl und Vergütung.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots innerhalb einer gegebenenfalls angegebenen Annahmefrist zustande. Eine vom Angebot abweichende Annahme bedarf einer entsprechenden Einigung.

Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie in anderer Form getroffen werden.

Der Auftraggeber teilt die zutreffende Rechnungsanschrift und gegebenenfalls erforderliche Bestellnummern rechtzeitig mit. Wer für eine Einrichtung handelt, muss zum Abschluss des Vertrags berechtigt sein.

3. Leistungsumfang und Vorbereitung

Maßgeblich sind das angenommene Angebot und ergänzende individuelle Vereinbarungen.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Vorbereitung ein Abstimmungsgespräch von bis zu 30 Minuten und die Anpassung vorhandener Inhalte an die vereinbarte Zielgruppe.

Die Erstellung vollständig neuer Konzepte, umfassende Überarbeitungen, zusätzliche Veranstaltungen und weitere Beratungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden vor ihrer Beauftragung angeboten.

Der Auftraggeber stellt die für die Vorbereitung erforderlichen organisatorischen Angaben rechtzeitig bereit. Ändern sich Zielgruppe, Teilnehmerzahl oder Leistungsbedarf wesentlich, stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Durchführung und Vergütung ab. Eine einseitige Preiserhöhung erfolgt nicht.

Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Unterrichtszeit. Pausen zählen nicht als Unterrichtszeit. Umfang und tatsächliche Dauer ergeben sich aus dem Angebot.

4. Fachliche Grenzen und Kinderschutzverantwortung

Die Angebote dienen der Wissensvermittlung, Sensibilisierung und Prävention im digitalen Kinderschutz. Sie werden mit fachlicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Zielgruppe durchgeführt.

Ein bestimmter Lernerfolg, die vollständige Beseitigung digitaler Risiken oder die Verhinderung einzelner Übergriffe wird nicht zugesagt. Ausdrücklich vereinbarte Leistungsergebnisse bleiben geschuldet.

Zum Leistungsumfang gehören keine individuelle Rechtsberatung, medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, kriminalistische Ermittlung, IT-Forensik oder laufende Überwachung von Geräten und Benutzerkonten.

Allgemeine Erläuterungen zu gesetzlichen Vorschriften ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Fachliche Empfehlungen sind von verbindlichen gesetzlichen Anforderungen zu unterscheiden.

Die Angebote sind kein Krisen- oder Notfalldienst. Das Kontaktformular ist nicht für akute Gefahrenlagen geeignet. Bei unmittelbarer Gefahr sind die zuständigen Notfallstellen einzuschalten.

Die Schutzaufgaben und einschlägigen Verfahren der Einrichtungen bleiben bestehen. Eine Weiterbildung ersetzt insbesondere keine erforderliche Gefährdungseinschätzung oder notwendige Beratung durch eine entsprechend qualifizierte insoweit erfahrene Fachkraft. Eigene gesetzliche Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.

5. Persönliche Angaben und sensible Fallbeispiele

Teilnehmende müssen keine persönlichen Erfahrungen offenlegen. Fallbeispiele sollen wirksam anonymisiert werden.

Identifizierende Angaben zu Kindern oder Betroffenen sollen nicht in offenen Gruppen, Veranstaltungschats oder gewöhnlichen Kontaktanfragen übermittelt werden. Strafbare Bild- oder Videoinhalte dürfen dem Anbieter nicht zugesandt oder in Veranstaltungen gezeigt werden.

Bei konkreten Hinweisen auf eine Gefährdung richtet sich das weitere Vorgehen nach der jeweiligen Situation und den gesetzlichen Vorgaben. Eine absolute Geheimhaltung gegenüber zuständigen Stellen wird nicht zugesagt. Personenbezogene Informationen werden nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage weitergegeben.

Die Beteiligten dürfen vertrauliche Informationen und personenbezogene Angaben aus Veranstaltungen nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwenden oder weitergeben.

6. Organisation, Aufsicht und sichere Durchführung

Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Räume, die erforderliche Ausstattung und die organisatorischen Voraussetzungen bereit. Wesentliche technische Anforderungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen sorgt die Einrichtung für die erforderliche Aufsicht und die Begleitung durch verantwortliche Fachkräfte. Eine Übernahme der Aufsicht durch den Anbieter setzt eine ausdrückliche, rechtlich zulässige Vereinbarung voraus. Eigene Sorgfalts- und Schutzpflichten des Anbieters bleiben bestehen.

Die Einrichtung klärt gegebenenfalls erforderliche Erlaubnisse und Einwilligungen für die von ihr organisierte Teilnahme.

Alter, Zielgruppe und besondere pädagogische oder organisatorische Anforderungen werden vorab abgestimmt. Sensible personenbezogene Informationen werden nur übermittelt, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Inhalte werden altersangemessen vermittelt. Bei Belastungsreaktionen wird die verantwortliche Fachkraft einbezogen und die Teilnahme situationsgerecht unterbrochen.

Der Anbieter darf eine Veranstaltung unterbrechen, wenn konkrete Gefahren bestehen, die erforderliche Aufsicht fehlt oder erhebliche Verstöße gegen Schutz- und Vertraulichkeitsregeln auftreten. Soweit die Situation dies zulässt, wird zunächst auf den betreffenden Umstand hingewiesen und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.

Ein endgültiger Abbruch kommt in Betracht, wenn eine sichere und ordnungsgemäße Fortsetzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Ursache und Verantwortlichkeit.

7. Teilnehmerzahl, Ersatzpersonen und Verspätungen

Es gilt die vereinbarte Teilnehmerzahl. Zusätzliche Teilnehmende bedürfen einer vorherigen Abstimmung. Etwaige Mehrkosten werden vorab vereinbart.

Eine angemeldete erwachsene Person kann durch eine andere Person derselben Einrichtung ersetzt werden, wenn diese zur vereinbarten Zielgruppe gehört. Dafür fällt keine zusätzliche Umbuchungsgebühr an. Die Änderung soll möglichst vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.

Das Fernbleiben einzelner Personen verändert bei einer für die Einrichtung gebuchten Veranstaltung nicht allein den vereinbarten Veranstaltungspreis. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Verzögert sich der Beginn aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt die vereinbarte Endzeit grundsätzlich bestehen. Eine Verlängerung wird gemeinsam vereinbart. Die rechtlichen Folgen einer Verzögerung oder verhinderten Durchführung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei vom Anbieter zu vertretenden Verzögerungen wird eine angemessene Nachholung oder andere Abhilfe abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt.

8. Terminverschiebung und Absage durch den Auftraggeber

Absagen und Wünsche zur Terminverschiebung sollen möglichst frühzeitig per E-Mail mitgeteilt werden.

Eine einvernehmlich vereinbarte Terminverschiebung ist ohne zusätzliche Umbuchungsgebühr möglich. Der Ersatztermin wird gemeinsam festgelegt. Solange keine Einigung vorliegt, bleibt der ursprüngliche Termin vereinbart.

Bereits entstandene externe Kosten werden bei einer Verschiebung nur weiterberechnet, soweit ihre Übernahme vereinbart wurde und sie trotz zumutbarer Bemühungen nicht vermieden oder erstattet werden können.

Der Auftraggeber kann eine noch nicht begonnene Veranstaltung oder Weiterbildung vertraglich stornieren. Geht die Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn ein, fällt kein Veranstaltungshonorar an. Gesondert beauftragte und bereits erbrachte Leistungen bleiben nach Maßgabe ihrer Vereinbarung zu vergüten.

Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 14 Kalendertage vor Beginn ist der konkret nachgewiesene, durch die Stornierung verbleibende wirtschaftliche Ausfall auszugleichen. Der Ausgleich ist auf das vereinbarte Honorar der stornierten Leistung begrenzt.

Dabei werden ersparte Aufwendungen und anrechenbare Einnahmen aus einer Ersatzbuchung berücksichtigt. Der Anbieter bemüht sich im zumutbaren Umfang um eine anderweitige Vergabe des Termins. Bereits anderweitig vergütete Leistungen oder ausgeglichene Schäden werden nicht erneut berechnet. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist.

Bei mehrteiligen Weiterbildungen bezieht sich die Stornierungsfrist auf den ersten vereinbarten Termin. Die Beendigung einer bereits begonnenen Weiterbildung sowie das Fernbleiben ohne Stornierung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere eine Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Für ihre Ausübung wird keine vertragliche Stornoentschädigung verlangt.

9. Ausfall durch den Anbieter

Kann der Anbieter einen Termin wegen Erkrankung oder anderer Hindernisse nicht wie vereinbart durchführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

Ersatztermin, Ersatzperson oder Wechsel zwischen Präsenz- und Onlineformat werden nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.

Für endgültig nicht erbrachte Leistungen wird keine Vergütung verlangt, soweit keine gesetzliche Zahlungspflicht besteht. Entsprechende Vorauszahlungen werden erstattet.

Höhere Gewalt begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Vergütung ausgefallener Leistungen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; für Schadensersatz gilt Ziffer 14.

10. Preise, Reisekosten und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Das Angebot weist den Gesamtbetrag und die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung aus.

Für Veranstaltungsorte innerhalb des Odenwaldkreises werden keine gesonderten Reisekosten berechnet.

Bei Veranstaltungsorten außerhalb des Odenwaldkreises werden Reisekosten nur berechnet, wenn ihre Höhe oder Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Dies gilt entsprechend für Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten.

Die Rechnung wird nach Durchführung des letzten vereinbarten Veranstaltungstermins per E-Mail übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine anschließend geschuldete Nachbetreuung oder der verbleibende Aufzeichnungszugang wird dadurch nicht verkürzt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden nicht eingeschränkt.

11. Onlineveranstaltungen und Aufzeichnungen

Die verwendete Plattform und wesentliche technische Voraussetzungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Der Auftraggeber sorgt auf seiner Seite für eine geeignete technische Ausstattung und Internetverbindung.

Bei technischen Störungen wird zunächst eine zumutbare Abhilfe gesucht. Die rechtlichen Folgen richten sich nach Ursache, Verantwortungsbereich und gesetzlichen Vorschriften.

Soweit eine Aufzeichnung vereinbart ist, wird sie nach Bearbeitung bereitgestellt. Sie steht ab Bereitstellung vier Wochen zur Verfügung. Bereitstellung und Ende des Zugangszeitraums werden per E-Mail mitgeteilt.

Der Zugriff ist auf die gebuchten beziehungsweise ausdrücklich berechtigten Personen beschränkt. Eine Nutzung durch weitere Personen oder das gesamte Team setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.

Zugangsdaten und Zugangslinks dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Ein dauerhafter Zugriff oder eine Downloadmöglichkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Fällt der Aufzeichnungszugang aus Gründen im Verantwortungsbereich des Anbieters aus, wird die Störung nach Möglichkeit behoben und der Zugangszeitraum um die Ausfalldauer verlängert. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Aufgezeichnet werden grundsätzlich der Vortrag des Anbieters und die Präsentation. Persönliche Fallbesprechungen werden nicht aufgezeichnet. Beiträge, Namen oder Kamerabilder von Teilnehmenden werden nur aufgenommen, wenn hierfür die erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Vor einer Aufnahme werden die Betroffenen über Umfang, Zweck und Empfänger informiert. Die Annahme dieser AGB oder die Buchung durch die Einrichtung ersetzt keine erforderliche individuelle Einwilligung.

Eigene Ton-, Bild- und Bildschirmaufnahmen sowie automatisierte Transkriptionen durch Teilnehmende sind nur nach vorheriger Abstimmung und unter Wahrung der Rechte aller Betroffenen zulässig.

Nach Ende des vereinbarten Zugangszeitraums wird der Zugriff deaktiviert. Die Aufnahmen werden anschließend gelöscht, sobald sie für die vereinbarten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine rechtliche Grundlage für eine weitere Speicherung besteht. Einzelheiten zu Speicherfristen und technisch erforderlichen Sicherungskopien ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen.

12. Nachbetreuung und Teilnahmebescheinigung

Bei Weiterbildungen umfasst die Nachbetreuung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Beantwortung allgemeiner Fragen zu den vermittelten Inhalten per E-Mail für vier Wochen nach dem letzten Veranstaltungstermin. Der enthaltene Bearbeitungsumfang beträgt insgesamt bis zu 60 Minuten pro gebuchter Einrichtung.

Weitergehende Beratung kann gesondert vereinbart werden. Die Nachbetreuung umfasst keine individuelle Fallbegleitung, Gefährdungseinschätzung, Lernerfolgsprüfung oder Bereitschaft für akute Krisenfälle.

Bei entsprechend vereinbarten Weiterbildungen erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung mit einer Übersicht der behandelten Inhalte. Bescheinigt werden die nachvollziehbar festgestellten live besuchten Unterrichtseinheiten.

Das bloße Bereitstellen oder Ansehen einer Aufzeichnung wird nicht als live absolvierte Teilnahme bescheinigt. Auf Wunsch kann gesondert dokumentiert werden, welche Inhalte zur Verfügung gestellt wurden.

Die Bescheinigung bestätigt keine durch eine Prüfung nachgewiesene Kompetenz. Es handelt sich um einen privaten Teilnahmenachweis, nicht um einen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder eine behördliche Anerkennung.

Sie begründet insbesondere keine Qualifikation als insoweit erfahrene Fachkraft und bestätigt nicht die rechtliche Vollständigkeit eines Schutzkonzepts. Die interne Benennung einer Ansprechperson ersetzt keine gesetzlich erforderliche Fachqualifikation.

13. Materialien und gesetzliche Leistungsrechte

Bereitgestellte Materialien dürfen von gebuchten Teilnehmenden für eigene Lernzwecke und von der beauftragenden Einrichtung im vereinbarten internen pädagogischen Rahmen verwendet werden.

Die interne Materialnutzung berechtigt nicht zur Weitergabe beschränkter Aufzeichnungszugänge.

Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, kommerzielle Weitergabe oder Verwendung für eigene Schulungsangebote bedarf einer entsprechenden Erlaubnis. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und abweichende Materiallizenzen bleiben unberührt.

Urheber- und Quellenhinweise sind bei zulässigen Kopien zu erhalten. Für Materialien Dritter gelten die jeweiligen Nutzungsrechte.

Die gesetzlichen Rechte bei fehlerhaften oder nicht vertragsgemäßen Leistungen bleiben bestehen. Dies gilt auch für bereitgestellte digitale Inhalte und gesetzlich geschuldete Aktualisierungen.

Die Ankündigung einer künftigen Veröffentlichung, insbesondere eines gesonderten PDF-Berichts, macht diese nicht automatisch zum Vertragsbestandteil. Für einen späteren gesonderten Verkauf werden Produktbeschreibung und Vertragsbedingungen vor der Bestellung festgelegt.

14. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Unberührt bleiben Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und aus ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Ausnahmen für Personenschäden, zwingende gesetzliche Haftung und Garantien gelten auch hier.

Die Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Die Beschreibung fachlicher Leistungsgrenzen schließt eine Haftung für die schuldhaft fehlerhafte Erbringung vereinbarter Leistungen nicht aus.

15. Datenschutz und Schlussbestimmungen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der gesonderten Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ergänzenden veranstaltungsbezogenen Datenschutzhinweisen.

Die Annahme dieser Bedingungen ersetzt keine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung. Für Werbung oder die Veröffentlichung von Teilnehmernamen, Fotos oder persönlichen Aussagen ist eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich.

Soweit die Zusammenarbeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder weitere datenschutzrechtliche Regelungen erfordert, werden diese gesondert getroffen.

Es gilt deutsches Recht. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Spätere Änderungen ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.